Berlin: Novellierung des Medienstaatsvertrages

Der Berliner Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün beabsichtigt die Novellierung des Medienstaatsvertrages zur Förderung Freier Radios. SPD, Linke und Grüne veröffentlichten am 17. November 2016 ihre Koalitionsvereinbarung mit dem Titel “Berlin gemeinsam gestalten: solidarisch – nachhaltig- weltoffen”. In dieser wird die Absicht der Koalition zur Novellierung des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg formuliert. In dem Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 171, ab Zeile 369:

Medienstaatsvertrag novellieren

“Die Koalition beabsichtigt im Dialog mit dem Land Brandenburg eine Novellierung des Medienstaatsvertrages. Dies bezüglich sollen kommerzielle und nichtkommerzielle journalistische und Medienangebote (z.B. Bürgermedien, Lokal – TV – Sender, freie Radios), sofern sie hochwertigen journalistischen Standards gerecht werden, besser gefördert werden können, z.B. durch Stipendienprogramme. Die Regelungen zur Entsendung, zur Arbeitsweise und zur Geschlechterparität des Medienrats sollen diskutiert werden. Auch sollen die Medienanstalten künftig für die Sicherung der Netzneutralität im Sinne der inhaltlichen Vielfaltssicherung zuständig sein. Gemeinsam mit der MABB wird die Koalition die Einrichtung eines medien – und netzpolitischen Think Tanks prüfen und ggf. gemeinsame Schritte vereinbaren. Die Koalition setzt sich für die Schaffung einer Medienanstalt aller Länder ein.”

Endgültig wirksam ist die Vereinbarung noch nicht. SPD und Grüne müssen Anfang Dezember auf ihren Parteitagen der Koalitionsvereinbarung zustimmen, die Linke muss für die Zustimmung in den kommenden drei Wochen ihre rund 7.500 Mitglieder befragen.