Freie Radios sind gemeinnützig und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Sie leben von einem hohen ehrenamtlichen Engagement, von Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Die laufenden Grundkosten eines Freien Radios bedürfen einer institutionellen Förderung, da sie nicht über zeitlich befristete Projektförderungen akquiriert werden können. Die Grundkosten ergeben sich aus Personalkosten für Koordination, Miete, Sendeleitungskosten und Technik.
Analog zur medienrechtlichen Anerkennung von Nichtkommerziellem Lokalradio (NKL) werden Freie Radios in einigen Bundesländern finanziert, in anderen nicht.
- Mehr dazu unter Material: Mediengesetz
Grundfinanzierung eines Freien Radios in Berlin
Die Grundfinanzierung für ein Freies Radio in Berlin mit einer Vollfrequenz, eigenem Studio, eigenem Sender und ca. 300 Redaktionen würde jährlich betragen ca.:
Mitarbeiter, 4 halbe Stellen: 80.000 €
- Geschäftsführung, Verwaltung, Ausbildung
- Sendeleitung, Programm-Koordination, Ausbildung
- Technik, Programmierung, Ausbildung
- Projektarbeit, Förderungen, Kooperationen, Ausbildung
Miete: 24.000 €
- Studio, Büro, Redaktionsräume
Sendeleitungskosten: 26.000 €
- Leitungen, Anschlüsse, Streaming, Standort
Technik, Infrastruktur, Sonstiges: 20.000 €
- Tontechnik, IT, Server etc.
- GEMA/GVL über ALM-Regelung abgedeckt
Jährliche Grundfinanzierung: 150.000 €
Drei Beispiele für Freies Radio in Deutschland
a) Radio Corax, Halle (Sachsen-Anhalt)
- Sendestart 2000, Vollfrequenz, 300 Mitglieder
- 5 halbe Stellen + mehrere FSJ / BFD und Arbeitsfördermaßnahmen
- Regulierung: NKL-Regelung (MedienG LSA, § 22, Nicht kommerzieller lokaler Hörfunk)
- Grundförderung 2014 durch MSA: rund 150.000 € + Sendeleitungskosten + GEMA/GVL
- Projektfinanzierungen verschiedener Förderer (für zusätzliche Aktivitäten)
b) Radio Dreyeckland, Freiburg (Baden-Württemberg)
- Sendestart 1988, Vollfrequenz, 1000 Mitglieder
- 8 Honorarkräfte (davon 6 mit wöchentlichem Aufwand von ca. 20 Stunden)
- Regulierung: NKL-Regelung (LMedienG, § 47, Abs. 1, Finanzierung besonderer Aufgaben)
- jährliche Sockelfinanzierung (LFK): 86.000 € + Sendeleitungskosten + GEMA/GVL
- Projektfinanzierung im Rahmen institutioneller Förderung: ca. 20.000 € (Lokalprojekt + Aus- und Fortbildungsbeauftragte)
- Projektmittel für Digitalisierung des Programms: 23.000 €
- Workshop-Finanzierung über Bildungszentrum Bürgermedien (BZBM) / LFK
- LFK: Landesweiter Etat von 1.5 Mio €: aktuelle PM 28. April 2015
c) Radio Unerhört Marburg (Hessen)
- Sendestart 1997, Vollfrequenz, 340 Mitglieder
- 2 halbe Stellen + 2 FSJ
- Regulierung: NKL-Regelung (HPRG, § 40 Nichtkommerzieller lokaler Hörfunk)
- jährliche Förderung (LPR): 76.500 € + Sendeleitungskosten + GEMA/GVL
- Projektfinanzierungen verschiedener Förderer
Finanzierung mabb und rbb (2013)
Um die Grundkosten von 150.000 € für ein Freies Radio in Berlin in Relation zu setzen, hier ein paar Zahlen:
Im Jahr 2013 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) laut Fünf-Jahres-Bericht 7,737 Mio € an Ausgaben und erzielte einen Jahresüberschuss von 620.000 €, die als nicht ausgegebene Finanzmittel an den rbb abgeführt wurden.
Der Offene Kanal ALEX erhielt im Jahr 2013 als Einrichtung der mabb 1.719 Mio € (davon Personalkosten 1,09 Mio €).
Der rbb erzielte im Jahr 2013 Einnahmen von 427,517 Mio € (davon 376,535 Mio € aus Rundfunkgebühren). Die Aufwendungen des rbb lagen bei 420,685 Mio €. Entsprechend erzielte der rbb einen Jahresüberschuss von 6,832 Mio €.
Die Herstellkosten für die Radioprogramme des rbb betrugen im Jahr 2013 insgesamt 72,375 Mio €:
- Antenne Brandenburg: 10,617 Mio €
- Fritz: 8,251 Mio €
- Inforadio: 18,133 Mio €
- Radioeins: 10,774 Mio €
- Kulturradio: 15,557 Mio €
- 88,8 radioBerlin: 9,040 Mio €
Grundfinanzierung des Community-Radio-Bereiches auf 88vier (2013)
Die vier Veranstalter des Community-Radio-Bereichs auf „88vier“ – Colaboradio, Frrapo, Pi Radio und Studio Ansage – beantragten im Herbst 2013 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) eine angemessene Finanzierung. Die Grundkosten des Community-Radio-Bereiches betragen jährlich ca. 112.000 € (Stand 2013).
- Finanzierungsanfrage „Alles umsonst?“
http://piradio.de/news/2013-10-01-community-radio-berlin-brandenburg-al…
Bislang erhielten die Vertreter des Community-Radio-Bereichs keine Antwort von der mabb. Allerdings wurde ihnen von der Berliner Senatskanzlei ein Schreiben der mabb an die Senatskanzlei weitergeleitet, in dem die mabb der Berliner Senatskanzlei antwortet:
- Die Gesetzgeber in Berlin und Brandenburg hätten bisher nicht von der Möglichkeit des Rundfunkstaatsvertrags (§ 40, Absatz 2) Gebrauch gemacht, eine Ermächtigung zur finanziellen Förderung von Formen des nichtkommerziellen Rundfunks auszusprechen.
- Die Möglichkeit der Förderung würde zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, ohne dass eine hinreichende Aussicht bestünde, dass dies zu einem besseren Ergebnis führt als der bisherige Rahmen der 88vier.
- Wenn zusätzliche Mittel aus dem der mabb zustehenden Rundfunkgebührenaufkommen für die Förderung nichtkommerziellen Rundfunks aufgewendet werden müssten, würde dies zu Einschränkungen in anderen Bereichen führen.