Freies Radio

Begriffserklärung Freies Radio

Freie Radios gelten als Bürgermedien. In Deutschland werden sie medienrechtlich als „Nichtkommerzielle Lokalradios“ (NKL) bezeichnet. Ihre internationale Entsprechung lautet Community Radio. EU-Parlament und EU-Rat bezeichnen sie als gemeinnützige Bürger- und Alternativmedien (Community Media).

Freie Radios definieren sich in der Regel durch ein Redaktionsstatut und eine gemeinnützige Satzung. Entscheidend ist, dass sie sich zu den Grundsätzen Freier Radios bekennen, und von anderen Freien Radios als solche anerkannt werden, z.B. durch Zusammenarbeit oder Mitgliedschaft in anerkannten Verbänden Freier Radios.

Grundsätze Freier Radios

Zu den Grundsätzen Freier Radios gehören:

  • freier Zugang zu Rundfunk, Produktionsmitteln und Informationen
  • Redefreiheit und Medienpluralität
  • Nichtkommerzialität und Gemeinnützigkeit
  • Politische und institutionelle Unabhängigkeit
  • Lokale Beteiligung und Berichterstattung
  • Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und publizistische Ergänzung
  • Kulturelle Vielfalt und Achtung von Minderheiten
  • Partizipative, selbstbestimmte, kollektive, transparente Strukturen
  • emanzipatorischer Anspruch und redaktionelle Selbstbestimmung

Die Grundsätze von Freien Radios / Community Media sind u.a. hier definiert:

Mehrwert Freier Radios (EU-Erklärungen)

EU-Parlament (2008) und EU-Rat (2009) beschreiben gemeinnützige Bürger- und Alternativmedien (Community Media) als nichtkommerzielle, verantwortungsbewusste, auf sozialen Zugewinn ausgerichtete, transparente Organisationen. Ihr Mehrwert für die Gesellschaft besteht u.a. in folgenden Punkten:

  • Steigerung des Medienpluralismus
  • Förderung der kulturellen, sprachlichen und Meinungsvielfalt
  • Förderung sozialer Integration, lokaler Identität und des Ehrenamts
  • aktive Bürgerbeteiligung statt passiver Medienkonsum
  • Beteiligung benachteiligter Gruppen
  • Förderung von Toleranz und des interkulturellen Dialogs
  • Katalysator für Kreativität und Experimentelles
  • Erweiterung der Medienkompetenz
  • wichtige Rolle bei Fortbildungsprogrammen
  • oftmals einzige Quelle/Stimme für lokale Nachrichten/Inhalte
  • Beteiligung an öffentlichen Debatten

EU-Parlament (2008) und EU-Rat (2009) haben den Mitgliedsstaaten empfohlen, gemeinnützige Bürger- und Alternativmedien (Community Media) als eigenständige Gruppe neben den kommerziellen und öffentlichen Medien rechtlich anzuerkennen. Das EU-Parlament definiert gemeinnützige Bürger- und Alternativmedien als Medien, die:

a) nicht-kommerziell und – sowohl von staatlicher als auch von lokaler Macht – unabhängig sind, sich hauptsächlich Aktivitäten widmen, die für die Allgemeinheit und die Bürgergesellschaft von Interesse sind, klar definierte Ziele verfolgen, die immer auf einen sozialen Zugewinn ausgerichtet sind, und zum Dialog zwischen den Kulturen beitragen;
b) gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, an die sie sich richten, verantwortlich sind, was bedeutet, dass sie über ihre Aktionen und Entscheidungen informieren, sie rechtfertigen und bei möglichem Fehlverhalten dafür sanktioniert werden müssen, so dass die Dienste immer im Sinne der jeweiligen Gemeinde erbracht werden und die Entstehung von Netzwerken vermieden wird, die „von oben“ kontrolliert werden;
c) den Mitgliedern der jeweiligen Interessengruppen zur Beteiligung an der Schaffung von Inhalten und auch an allen Aspekten der Betreibung und des Managements offen stehen, wobei allerdings die redaktionelle Arbeit Fachleuten auf diesem Gebiet vorbehalten bleiben muss;

Quellen:

Bürgermedien in Deutschland

Der nichtkommerzielle Rundfunk in Deutschland wird oft unter dem Begriff „Bürgermedien“ zusammengefasst. Zu den Bürgermedien zählen Freie Radios, Offene Kanäle, Bürgerrundfunk, Hochschulradios sowie Aus- und Fortbildungskanäle. Nicht alle deutschen Bürgermedien sind gleichzusetzen mit der europäischen Definition von „gemeinnützigen Bürger- und Alternativmedien“ (s.o.). Zwar sind alle Ausprägungen bürgernah, gewähren offenen Zugang und vermitteln Medienkompetenz. Sie unterscheiden sich aber in folgenden Punkten:

  • transparente Strukturen
  • institutionelle Unabhängigkeit (z.B. von Landesmedienanstalten)
  • Partizipationsmöglichkeiten auf allen Ebenen (Inhalte, Betreibung und Management)

Entsprechend kommen in Deutschland die Freien Radios den EU-Kriterien für Community Media am nächsten.

Vertreter Freier Radios

Deutschland

  • aktuell besitzen 30 Freie Radios eine Sendelizenz; 23 von ihnen sind als nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) lizensiert.
  • Mehr zur medienrechtlichen Situation Freier Radios unter Material: Mediengesetz
  • Interessenvertretung: Bundesverband Freier Radios (BFR)
    http://www.freie-radios.de/

Österreich

Schweiz

  • aktuell 18 nichtkommerzorientierte Lokalradios, medienrechtliche Anerkennung ab 1983
  • Interessenvertretung: Union nicht-kommerzorientierter Lokalradios (UNIKOM)
    http://www.unikomradios.ch/

International