Ziel: Freies Radio für Berlin und Brandenburg

  1. Freies Radio in Berlin und Brandenburg benötigt einen angemessenen Zugang zum Rundfunk und eine Grundfinanzierung.
  2. Das Mediengesetz Berlin-Brandenburgs sieht für die Förderung Freier Radios bislang keine Regelung vor. Deshalb sind die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs aufgefordert, den Medienstaatsvertrag anzupassen, damit nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) medienrechtlich anerkannt und gefördert wird.
  3. Freie Radios leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Mitsprache – so auch in Berlin und Brandenburg.

Wer? – Freie Radios

Freie Radios sind selbstbestimmte, nichtkommerzielle Bürgermedien. In sieben Bundesländern werden sie bereits als nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) medienrechtlich anerkannt und gefördert.

Wo? – Berlin und Brandenburg

Freies Radio sendet seit Mai 2010 limitiert auf dem nichtkommerziellen Sendeverbund „88vier“ in Berlin und Potsdam.

Was? – Frequenz und Grundfinanzierung

Damit Freie Radios ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen können, benötigen sie angemessenen Zugang zum UKW-Rundfunk und eine Grundfinanzierung.

Wann? – Jetzt und in Zukunft

Seit über 25 Jahren setzen sich Initiativen für Freies Radio in Berlin-Brandenburg ein. Andere Bundesländer profitieren längst von einer gesetzlichen Regelung für nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), wie sie die EU seit 2008 empfiehlt.

Wie? – Anpassung des Medienstaatsvertrags

Damit in Berlin-Brandenburg nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) gefördert werden kann, bedarf es einer Anpassung des Medienstaatsvertrags der beiden Länder. Der Berliner Senat sprach sich bereits 2005 dafür aus, es fehlte allerdings die Zustimmung Brandenburgs.

Warum? – Recht auf Mitsprache

Freies Radio in Berlin-Brandenburg stellt seit Mai 2010 auf dem nichtkommerziellen Sendeverbund „88vier“ unter Beweis, dass es wichtig und förderungswürdig ist. Allerdings erhält Freies Radio dort keine Finanzierung und nur limitierten Zugang zum Rundfunk.