In der 70. Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 8. Oktober 2015 stand der Antrag „Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg“ der Fraktionen SPD und CDU auf der Tagesordnung. Er wurde dem Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien übergeben.
Hier der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU: Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg.
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, mit dem Land Brandenburg Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, im Medienstaatsvertrag eine Rechtsgrundlage für nichtkommerziellen regionalen oder lokalen Rundfunk und dessen Finanzierung durch die Medienanstalt zu schaffen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten. Begründung: Das Europäische Parlament hat im Jahr 2008 die Bedeutung nichtkommerzieller Radioprogramme für den Medienpluralismus hervorgehoben und empfohlen, sie als „eigenständige Gruppe neben kommerziellen und öffentlichen Medien“ rechtlich anzuerkennen. Sie seien ein „wirksames Mittel, die kulturelle Vielfalt sowie die soziale Integration und die lokale Identität zu fördern“. In Berlin und Brandenburg arbeiten zahlreiche non-profit-Initiativen, die mit anspruchsvollen Inhalten und innovativer Technik zu mehr Qualität im Rundfunk beider Bundesländer beitragen können. Nichtkommerzielle Sender sind seit langem in zahlreichen Bundesländern eine feste Größe in der Radiolandschaft. Sie bereichern das lokale Programmangebot und bieten vielen jungen Künstlerinnen und Künstlern eine öffentliche Plattform. Freie Radioveranstalter fördern die Medienkompetenz und tragen zudem zur Entwicklung neuer Programmformate bei. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss die Möglichkeit erhalten, diese Anbieter im Rahmen ihres Auftrags zur Förderung der kulturellen Vielfalt bei der Vergabe von UKW-Frequenzen zu berücksichtigen. Der Rundfunkstaatsvertrag aller Länder sieht eine entsprechende Finanzierungsregelung ausdrücklich vor, verlangt aber eine spezielle Rechtsgrundlage des Landesgesetzgebers. In § 40 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags heißt es: „Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil (an dem Rundfunkbeitrag) nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden.“ Der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg enthält eine solche ausdrückliche Ermächtigung bislang nicht. Sie soll in den Vertrag aufgenommen werden. Berlin, den 29. September 2015 Fraktion der SPD, Fraktion der CDU Quellen:
- Abgeordnetenhaus Berlin: Beschlussprotokoll 70. Plenarsitzung
- Antrag SPD und CDU: Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg