Brandenburg: Chancen für Freie Radios steigen

Die Märkische Oder Zeitung (MOZ) schreibt am 2. März 2016, dass die „Chancen für Freie Radios steigen“, und zwar in den Bundesländern Berlin und Brandenburg, in denen es bis heute noch keine mediengesetzliche Regelung für nichtkommerzielle Lokalradios gibt. Dies solle sich nun bald ändern. Grund zu dieser Annahme gibt unter anderem die aktuelle Diskussion im Brandenburger Landtag zum Thema „Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg“. Am 11. März 2016 stand das Thema auf der Tagesordnung; es wurde an den Hauptausschuss überwiesen, in dem es eine Anhörung geben wird.

Chancen für Freie Radios steigen

Hier zum Artikel in der MOZ:

Regionaler nichtkommerzieller Rundfunk in Berlin und Brandenburg

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/3567) Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Land Berlin Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, im Medienstaatsvertrag eine Rechtsgrundlage für nichtkommerziellen regionalen oder lokalen Rundfunk zu schaffen und über dessen Grundfinanzierung durch die Medienanstalt zu diskutieren. Dem Landtag ist bis zum 30.06.2016 zu berichten. Begründung: In vielen Bundesländern sind nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) fester Bestandteil der Medienlandschaft, (z.B. in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen oder Baden-Württemberg. Auch in Brandenburg und Berlin könnten die NKL dies werden. Sie stellen aus unserer Sicht eine ideale Ergänzung zum bestehenden Lokaljournalismus dar, weil sie gesellschaftlichen Mehrwert erzeugen und den publizistischen Wettbewerb fördern. Nichtkommerzielle Lokalradios können damit einen wichtigen Beitrag leisten, um den Brandenburger Lokaljournalismus lebendig und vielfältig zu erhalten. Sie könnten zum publizistischen Wettbewerb beitragen und durch aktive Bürgerbeteiligung lokale Identität und Demokratieverständnis fördern. Bereits im Jahr 2008 hat das Europäische Parlament die Bedeutung nichtkommerzieller Radioprogramme für den Medienpluralismus hervorgehoben und empfohlen, sie als „eigenständige Gruppe neben kommerziellen und öffentlichen Medien“ rechtlich anzuerkennen. Sie seien ein „wirksames Mittel, die kulturelle Vielfalt sowie die soziale Integration und die lokale Identität zu fördern“. Der Rundfunkstaatsvertrag aller Länder sieht eine entsprechende Finanzierungsregelung ausdrücklich vor, verlangt aber eine spezielle Rechtsgrundlage des Landesgesetzgebers. Der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg enthält eine solche ausdrückliche Ermächtigung bislang nicht. Sie sollte in den Vertrag aufgenommen werden und der Medienanstalt somit ermöglichen aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen NKL zu finanzieren. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Senat mit Beschluss vom 28. Januar 2016 dazu aufgefordert, mit der Landesregierung Brandenburgs in Verhandlungen einzutreten. Wir wollen dieses Ansinnen von unserer Seite ebenfalls unterstützen und die Landesregierung mit diesem Antrag auffordern, nicht nur die Verhandlungen aufzunehmen, sondern aktiv an einer Rechtsgrundlage für nichtkommerziellen regionalen oder lokalen Rundfunk und dessen Finanzierung durch die Medienanstalt mitzuwirken. 24.02.2016, Axel Vogel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Quellen: